Über uns

ÜBER UNS

Inhalt:

  1. Statuten
  2. Mitglieder Antrag
  3. Kontakt
  4. Die Trucker Gebetsgruppe

 1. Statuten


Art. 1: Name und Sitz des Vereins

Unter der Bezeichnung „Trucker-Church.ch“ (vormals Agape auf Achse) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Roggwil, Kanton Bern.

Art. 2: Zweck des Vereins
Der Verein übernimmt gemeinnützige Aufgaben im Sinne der Wohltätigkeit an Berufsfahrern aller Völker und Rassen. Er bezweckt die auf dem Evangelium Jesu Christi basierende geistige und die finanzielle Unterstützung von Projekten zum Wohle von Berufsfahrern vorwiegend in der Schweiz und Europa.

Art. 3: Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben, sowie öffentliche und private Institutionen, Vereine und juristische Personen werden. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und der Annahme durch den Vorstand.

Art. 4: Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt aufgrund eines schriftlich angekündigten Austritts auf Ende eines Kalenderjahres. Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Art. 5: Finanzen
Die Einnahmen des Vereins werden gespiesen aus:

Mitgliederbeiträgen
Freiwilligen Spenden. Zuwendungen und Legaten
Zuwendungen der öffentlichen Hand, von Institutionen, Vereinen usw.
Zweckgebundenen regelmässigen, periodischen oder einmaligen Unterszützungsbeiträgen für Hilfs- und Uterstützungprojekte des Vereins
Erträge aus besonderen Aktionen

Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen, nicht jedoch die Mitglieder

Art. 6: Organe des Vereins
Organe der Vereins sind:
Mitgliederverssammlung
Der Vorstand
Die Revisoren

Art. 7: Mitgliederversammlung
Der Verein führt jährlich eine Mitgliederversammlung innerhalb des ersten Drittels des Kalenderjahres durch. Der Vorstand oder ein fünftel aller Mitglieder sind befugt, ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Einladung hat spätestens 14 Tage zum voraus unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung dem Präsidenten einzureichen.

Art. 8: Aufgaben der Mitgliederversammlung
Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder
Wahl von 2 Revisoren oder einer Revisionsgesellschaft
Abnahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
Genehmigung des Budgets
Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Statutenänderungen, Fusionen mit anderen Vereinen und Vereinsauflösung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
Abnahme des Jahresberichts über die Tätigkeit des Vereins und den Bericht über einzelne Projekte
Genehmigung von finanziell für den Verein existenzgefährdenden Zusammenarbeitsvorhaben mit anderen Institutionen und Vereinen.
Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse nur über Gegenstände fassen, die als Traktandum angekündigt sind.

Art. 9: Beschlussfähigkeit und Stimmrecht
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, mit einfachem Mehr. Ein Viertel der Anwesenden kann geheime Abstimmung verlangen.
Gönner haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Art.10: Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 oder mehr Mitgliedern. Ausser dem Präsidenten konstituiert er sich selbst. Die Amtsdauer beträgt jeweils 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Unterschriftberechtigt für den Verein sind je zu zweien der Präsident, der Kassier, der Aktuar und ein weiteres Vorstandsmitglied. Für den Postscheck- und Bankenverkehr haben der Präsident und der Kassier Einzelunterschrift.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte plus ein Mitglied anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Die Stimmabgabe ist obligatorisch. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Art. 11: Aufgaben des Vorstands
Aufnahme und Ausschluss (gem. Art. 3) von Mitgliedern
Vorbereitung der Geschäfte und Anträge an die Mitgliederversammlung
Genehmigung und Aufnahme von neuen Hilfs- und Unterstützungsprojekten, die Organisation und Durchführung sowie die laufende sorgfältige Überwachung der Projekte
Periodische Berichterstattung über die verschiedenen Projekte an die betroffenen Spender und Träger sowie die Mitglieder des Vereins.
Der Vorstand besorgt alle laufenden Geschäfte des Vereins. Für besondere Aufgaben und zur Arbeitsentlastung kann er weitere Vereinsmitglieder oder Personen von ausserhalb des Vereins beiziehen. Er kann auch Arbeitsgruppen bilden.

Art. 12: Revision
Die Revisoren prüfen die Rechnung jährlich und stellen Antrag über Entlastung des Vorstandes an die Mitgliederversammlung. Die Revision kann durch die Mitgliederversammlung auch einer Treuhandgesellschaft übertragen werden. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Art. 13: Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn 2/3 der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder damit einverstanden sind. Das dann vorhandene Vereinsvermögen muss an steuerbefreite Institutionen mit gleichen oder ähnlichen Zweckbestimmungen verteilt werden, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden.
Die vorliegenden Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 15. März 2008 genehmigt, treten sofort in Kraft und lösen die am 02. Januar 2001 an der Gründungsversammlung genehmigten Statuten ab.

Roggwil, 15. März 2008 Der Präsident Die Aktuarin

2. Mitglieder Antrag

Möchtest du die Arbeit der Trucker Church unterstützen oder selber aktiv mitmachen?

Wir freuen uns über neue Mitglieder im Verein!  Hier kannst du das Antragsformular herunter laden:

Mitglieder_Antrag 2010

3. Kontakt

Kontakte sind uns wichtig! Wir freuen uns über jede Post und helfen auch gerne nach bestem Wissen und Gewissen wenn es mal Not gibt bei den Kapitänen der Landstrasse oder einfach mal jemand zuhören sollte.

einfach eine Mail an neveralone@trucker-church.ch

4. Die Trucker Gebetsgruppe

Die mit Tränen säen werden mit Freuden ernten! (Ps. 126,5)

Der Alltag des Fahrers ist kein Zuckerschlecken! Aus diesem Grund treffen wir uns regelmässig um im Gebet die Chauffeure zu vertreten und für aktuelle Anliegen der Fahrer zu beten.

Einige regelmässige Anliegen sind z.B.

– Wertschätzung der Fahrer durch Kunden und Konsumenten

– Sichere Fahrt!

– Für die Familien der Fahrer!

Möchtest Du dabei sein oder hast Du selber spezielle Anliegen? Melde diese an uns (auch anonym)! Eine kurze Mail an neveralone (at) trucker-church.ch reicht!